Brexit - SEPA-Transaktionen mit dem Vereinigten Königreich
Hinweis: Ab dem 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich als Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Daher müssen SEPA-Lastschriften, die an Finanzinstitute im Vereinigten Königreich, Gibraltar, der Schweiz, Monaco, San Marino, den Gebieten Saint-Pierre-et-Miquelon und Mayotte, den Inseln Guernsey und Jersey und der Isle of Man gerichtet werden, die Adresse des Zahlungspflichtigen enthalten, Überweisungen, deren Ziel
Finanzinstitute im Vereinigten Königreich und Gibraltar sind, um nicht zurückgegeben zu werden.. Überweisungen, die an Konten bei Finanzinstituten im Vereinigten Königreich, in Gibraltar, den Inseln Guernsey und Jersey und der Isle of Man sind, müssen ebenso wie solche, die an Finanzinstitute Schweiz, Monaco, San Marino, den Gebieten Saint-Pierre-et-Miquelon und Mayotte gerichtet sind, vollständige Angaben des Auftraggebers und den korrekten Namen des Empfängers enthalten, um nicht zurückgegeben zu werden.