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BS Online - Verwaltung von Dateien

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Brexit - SEPA-Transaktionen mit dem Vereinigten Königreich

Hinweis: Ab dem 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich als Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Daher müssen SEPA-Lastschriften, die an Finanzinstitute im Vereinigten Königreich, Gibraltar, der Schweiz, Monaco, San Marino, den Gebieten Saint-Pierre-et-Miquelon und Mayotte, den Inseln Guernsey und Jersey und der Isle of Man gerichtet werden, die Adresse des Zahlungspflichtigen enthalten, Überweisungen, deren Ziel Finanzinstitute im Vereinigten Königreich und Gibraltar sind, um nicht zurückgegeben zu werden.. Überweisungen, die an Konten bei Finanzinstituten im Vereinigten Königreich, in Gibraltar, den Inseln Guernsey und Jersey und der Isle of Man sind, müssen ebenso wie solche, die an Finanzinstitute Schweiz, Monaco, San Marino, den Gebieten Saint-Pierre-et-Miquelon und Mayotte gerichtet sind, vollständige Angaben des Auftraggebers und den korrekten Namen des Empfängers enthalten, um nicht zurückgegeben zu werden.

Wechsel zu Format SEPA XML Core

Seit dem 21. November 2016 ist das Format zur Einreichung von SEPA-Lastschriftaufträgen COR1 (Norm 19.15) nicht länger gültig. Weiterlesen

SEPA - FORMAT XML ISO20022

Seit dem 1. Februar 2016 ist das SEPA-Format XML das einzige gültige Format zum Senden von Dateien mit Lastschrift- und Überweisungsaufträgen. Die physischen Datenträger und die Dateien nach Norm 32, 58, 19.14, 19.15, 19.44 und 34.14 müssen daher an die neuen verpflichtenden XML-Standards für Lastschriften und SEPA-Überweisungen angepasst werden.